Seine ganze Arbeitskraft kann man nur entfalten, wenn man körperlich und geistig fit ist. Bereits eine leichte Grippe führt unter Umständen zu einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit mit Krankschreibung. In manchen Fällen ist die Arbeitsunfähigkeit auch von der Tätigkeit abhängig – wenn beispielsweise ein Bandscheibenvorfall schweres Heben für eine Weile unmöglich macht.
Bei gravierenden Erkrankungen, wie etwa einer dauerhaften Einschränkung der Beweglichkeit oder einer Krebserkrankung, kann aus einer Arbeitsunfähigkeit schnell eine Berufsunfähigkeit werden. Deshalb sind die Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit auch eng miteinander verknüpft. Aus diesem Grund wird die Berufsunfähigkeitsversicherung umgangssprachlich oft undifferenziert auch als Arbeitsunfähigkeitsversicherung bezeichnet.
Es kann schneller passieren, als man denkt, und auch Berufstätige im „besten Alter“ erwischt es immer wieder: Ernsthafte körperliche oder psychische Beschwerden zwingen sie, für längere Zeit zu Hause zu bleiben und die Arbeit ruhen zu lassen. Prinzipiell bedeutet der Begriff Arbeitsunfähigkeit, dass Sie Ihre Aufgaben im Job zum Beispiel aufgrund einer Krankheit nicht ausführen können. Bei Angestellten greift hier zunächst die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Hier bezahlt der Arbeitgeber für maximal sechs Wochen weiterhin Ihr volles Gehalt an Sie aus, auch wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Tätigkeit auszuüben.
Dauert Ihr krankheitsbedingtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz länger, springt für maximal 78 Wochen die gesetzliche oder private Krankenversicherung ein und bezahlt ein Krankengeld. Dessen Höhe beträgt zwischen 70 und 90 Prozent des letzten Netto-Einkommens.
Selbstständige, freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte profitieren nicht vom Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen für den Fall einer längeren Erkrankung gesondert Vorsorge treffen – dazu eignet sich zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung, oder genauer gesagt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeits-Klausel.
Auch wenn die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit oft synonym gebraucht werden, bezeichnen sie doch unterschiedliche Sachverhalte:
In vielen Fällen gibt es einen nahtlosen Übergang von der Arbeitsunfähigkeit in die Berufsunfähigkeit. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass ein Schutz bei Arbeitsunfähigkeit– auch AU-Klausel oder Gelbe-Schein-Regelung genannt –in die Berufsunfähigkeitsversicherung mit integriert ist. Oftmals ist auch dieser Baustein gemeint, wenn von einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung die Rede ist.
Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer AU-Klausel abgeschlossen, bietet Ihnen diese bei einer Krankschreibung von mindestens sechs Monaten zusätzliche wirtschaftliche Sicherheit. Auch bei der LV1871 lässt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer AU-Klausel erweitern. Die AU-Klausel kann bei jungen Leuten innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschluss eines Studiums oder der Ausbildung und der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit sogar nachträglich eingebunden werden.
Attestiert Ihnen ein Facharzt mit einer Krankschreibung eine mindestens sechsmonatige ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit, erhalten Sie aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 mit AU-Klausel für einen befristeten Zeitraum bis 24 Monate eine monatliche BU-Rente.
Prognostiziert Ihnen ein Facharzt das die Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate andauern wird, leistet die LV1871 bereits nach sechs Wochen eine Arbeitsunfähigkeitsrente.
Nach einer sechswöchigen ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit werden Sie ferner von den Beitragszahlungen zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung befreit.
Von den AU-Leistungen profitieren Sie auch dann, wenn die Lohnfortzahlung noch läuft oder Sie zusätzlich Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beziehen.
Nicht nur Selbstständige, freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben, finden in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel eine interessante Alternative zur Krankentagegeld-Zusatzversicherung. Denn laut Statistik scheidet jeder vierte Erwerbstätige aufgrund von Berufsunfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Mit der Verbindung aus BU- und AU-Versicherung sind Sie für beide Fälle optimal gerüstet.
Was es dabei ebenfalls zu bedenken gilt: Sollten Sie schwer erkranken und die Berufsunfähigkeit droht, wird die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen durch Ihren Versicherer einige Zeit in Anspruch nehmen. Diese Phase lässt sich mit der Arbeitsunfähigkeits-Klausel finanziell überbrücken. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, genügt ein entsprechendes ärztliches Attest.
Sollten Sie schwer erkranken und die Berufsunfähigkeit droht, wird die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen durch Ihren Versicherer einige Zeit in Anspruch nehmen. Diese Phase lässt sich mit der Arbeitsunfähigkeits-Klausel finanziell überbrücken. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, genügt ein entsprechendes ärztliches Attest.
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