Probezeitversicherung - Ein Produkt der TRIAS Versicherung AG
Versichern Sie Ihre Probezeit und halten Sie Ihren Lebensstandard
Werden Sie während der Probezeit gekündigt, steht Ihnen Arbeitslosengeld I (ALG I) in Höhe von ca. 60% Ihres Nettogehalts zu.
Um trotzdem Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, gibt es die Probezeitversicherung. Mit ihr erhalten Sie 6 Monate lang einen finanziellen Zuschuss zusätzlich zum ALG I, um die Lücke zum Gehalt auszugleichen.
Keine finanziellen Einbußen, keine Unsicherheit, kein Zeitdruck. Sondern wertvolle Zeit, um sich mit kühlem Kopf um etwas Neues zu kümmern!
Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen: AVB
Sie haben sich für einen Jobwechsel entschieden. Bewerben, Gespräche, Entscheidung, Zusage.
Mit Antritt der Probezeit zahlen Sie monatlich (6 Monate lang) oder einmalig in die Versicherung ein.
Der Kündigungsfall tritt ein. Ab jetzt erhalten Sie die Versicherungsleistung 6 Monate lang zusätzlich zum ALG I.
A+ stark
Fitch Ratings
Ausgezeichnet
Morgen & Morgen
Kundenliebling
Focus Money
Voraussetzung für den Abschluss
Was ist versichert?
Schutz vor den finanziellen Folgen für den Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber während oder zum Ende der Probezeit in Form einer monatliche Versicherungsleistung.
Wann erhalte ich die Leistung?
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber während oder zum Ende der Probezeit und solange eine Anspruch auf Arbeitslosgengeld I besteht – maximal 6 Monate.
Laufzeit/Kündigung
Der Vertrag beginnt zum Zeitpunkt des neuen versicherten Arbeitsverhältnis und hat eine Laufzeit von 6 Monaten. Eine Kündigung ist nicht möglich, jedoch endet der Vertrag vorzeitig, wenn nach einem Leistungsfall der Anspruch auf Leistung endet oder eine neues Arbeitsverhältnis aufgenommen wird.
Zum Beantragen der Leistung reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:
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Die Trias Versicherung AG ist eine Tochtergesellschaft der LV 1871.