Unsere erstaunlichen bAV-Produkte.
Wir möchten Sie überzeugen, ja Sie vielleicht auch ein bisschen baff machen. Ob Direktversicherung, Pensionsfonds oder andere Durchführungswege, wir haben ein breites Portfolio unter einem Dach und bieten Ihnen ein passendes Konzept. Greifen Sie auf unsere Expertise zurück – wir finden eine maßgeschneiderte Lösung für Sie. Die LV1871 ist Ihr professioneller Partner für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Erfahren Sie mehr in unserer Image-Präsentation (PDF)
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Versicherungen
Entspannt in die Zukunft - sparen und vorsorgen im Beruf
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Die betriebliche Altersversorgung, die Unternehmen und Mitarbeiter entlastet
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Die betriebliche Versorgungslösung für Fach- und Führungskräfte
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Mit Beträgen über der Beitragsbemessungsgrenze im Beruf vorsorgen
Sie haben allgemeine Fragen zur bAV oder möchten ein Angebot?
Dann wenden Sie sich an uns via E-Mail an in bAV-Vertrieb@lv1871.de oder telefonisch an: 089 – 551 67 1160.
Bei unserer Tochterfirma der MAGNUS GmbH finden Sie zudem Beratungs- und Serviceleistungen unter anderem juristischer und versicherungsmathematischer Art.
Zusätzlich stehen Ihnen unsere bAV-Spezialisten zur Seite:
Andreas Nordhaus
Standort: Düsseldorf
Vertriebsgebiet West
andreas.nordhaus@lv1871.de
Tel.: 0160 / 3 65 23 62
Christian Rilli
Standort: Hamburg
Vertriebsgebiet Nord und Ost
christian.rilli@lv1871.de
Tel.: 0172 / 8 12 16 13
Daniel Wintrich
Standort: München
Vertriebsgebiet Süd und Ost
daniel.wintrich@lv1871.de
Tel.: 0163 / 3 18 71 07
A+ stark
FitchRatings
Sehr gut
Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH
Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis
AssCompact
Die betriebliche Altersversorgung – im Nachfolgenden kurz bAV genannt – ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Altersvorsorgesystems. Sie bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, mit Hilfe des Arbeitgebers eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Dazu zählen alle Leistungen, die ein Arbeitgeber aus Anlass des Dienstverhältnisses seinen Arbeitnehmern zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Finanzierungsarten in der bAV:
Die älteste Form der betrieblichen Altersversorgung ist die sogenannte Betriebsrente. Unter ihr versteht man eine meist ausschließlich komplett vom Arbeitgeber finanzierte Versorgung. Klassische arbeitgeberfinanzierte Versorgungswerke findet man meist in größeren Unternehmen. Oft stammen diese Versorgungswerke aus den sogenannten „besseren Zeiten“ und verbinden eine hohe soziale Komponente, gepaart mit Steuervorteilen und der Bindung von qualifizierten und spezialisierten Mitarbeitern an das Unternehmen.
Heute schließen Arbeitnehmer vermehrt Verträge ab, bei denen sie sich selbst eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung über den Betrieb bzw. das Unternehmen aufbauen. Dies geschieht im Rahmen der Entgeltumwandlung oder auch Gehaltsumwandlung genannt.
Alternativ können natürlich auch der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen eine Altersversorgung für den Mitarbeiter aufbauen. Entsprechend begünstigt wird dieser Gedanke durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).
Von einer Entgeltumwandlung spricht man, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts zum Aufbau einer bAV nutzen möchte.
Der Beitrag zur Entgeltumwandlung wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und mindert dadurch die Steuer- und Sozialabgabenlast.
Der Arbeitnehmer spart sich durch die Entgeltumwandlung Steuern, je nach Durchführungsweg auf Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West); in 2021 sind das bis zu 568 Euro pro Monat. In den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse sogar ohne Begrenzung.
Die Sozialabgabenlast kann für Beiträge bis zu einer Höhe von vier Prozent (in 2021: 284 Euro pro Monat) reduziert werden.
So ermitteln Sie die tatsächlichen Kosten Ihrer betrieblichen Altersversorgung.
Auch der Arbeitgeber profitiert bei einer Entgeltumwandlung seines Mitarbeiters. Zusätzlich zum verbesserten Image und einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit genießen Unternehmen finanzielle Vorteile. Der Betrieb spart bei den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung (Lohnnebenkosten). Ihm stehen dadurch mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. In vielen Fällen schießen deshalb Arbeitgeber die gesparten Lohnnebenkosten den bAV-Verträgen Ihrer Angestellten zu.
Seit 2002 ist der Anspruch auf Entgeltumwandlung im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Der Arbeitgeber ist also grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihnen eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Ein Arbeitgeberzuschuss ist erst für Neuzusagen ab 2019 (ab 2022 auch bei Altzusagen) vorgeschrieben.
Über die konkrete Ausgestaltung der bAV entscheiden Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbst. Vorteile haben Angestellte mit einem Tarifvertrag. Dort sind häufig konkrete Vereinbarungen zum Arbeitgeberanteil festgehalten.
Der Arbeitgeber kann zwischen verschiedenen Durchführungswegen wählen
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der unkomplizierteste und gängigste Durchführungsweg. Hier entspricht das Versorgungsversprechen direkt dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Der Arbeitgeber schließt diesen bei einer Versicherungsgesellschaft für seine Angestellten ab. Im Versorgungsfall werden die Leistungen direkt an den begünstigten Angestellten oder seine Hinterbliebenen ausbezahlt.
Direktversicherungen eignen sich auch für kleinere Unternehmen. Vor allem wegen ihrem geringen Verwaltungsaufwand und den niedrigen finanziellen Risiken. Der Arbeitnehmer erhält hierbei die garantierte Versicherungsleistung.
Zusätzlich kann er bei einer günstigen Kapitalmarktlage an den Überschüssen der Versicherungsgesellschaft partizipieren. Einen weiteren Vorteil für Angestellte stellt die unkomplizierte Übertragung bei einem Jobwechsel dar – sofern der neue Arbeitgeber damit einverstanden ist. Ist der neue Arbeitgeber damit nicht einverstanden, kann der Vertrag auch privat fortgeführt werden.
Allerdings muss erwähnt werden, dass dieser Durchführungsweg in der Höhe der möglichen Absicherung eingeschränkt ist:
Steuerlich begünstigt sind nur Beiträge bis zu einer Höhe von maximal 8% der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. In 2021 sind das 568 Euro monatlich.
Pensionszusage/Direktzusage
Die Pensionszusage ist ein Leistungsversprechen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Dieses Leistungsversprechen muss immer schriftlich festgehalten werden und genaue Angaben zur Form, Umfang, Dauer und Höhe der Leistungen enthalten. So ist im Versorgungsfall genau geregelt, welchen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber hat.
Pensionszusagen zählen üblicherweise zu den arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten. Allerdings ist auch die Vereinbarung einer Entgeltumwandlung möglich. Oft schließen Unternehmen als zusätzliche Sicherheit auch eine Rückdeckungsversicherung ab.
Die Verwaltungsaufwände sind im Verhältnis zur Direktversicherung etwas höher, da bei einem solchen Durchführungsweg bilanzielle Auswirkungen zu berücksichtigen sind.
Dennoch hat der Durchführungsweg durchaus seine Daseinsberechtigung. Insbesondere eignet sich der Durchführungsweg zur Versorgung von Angestellten mit hohem Einkommen, da auch hohe Zusagen steuerlich gefördert sind. Der Aufbau der Pensionsrückstellungen in der Passivseite der Bilanz des Unternehmens erzeugt einen Steuerspareffekt.
Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind ebenfalls rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen. Zuwendungen zur bAV zahlt der Arbeitgeber direkt an die Unterstützungskasse. Finanziert werden sie entweder über das Unternehmen oder durch Entgeltumwandlung.
Für kleinere Firmen sind vor allem Gruppenunterstützungskassen interessant. Sie organisieren die betriebliche Altersversorgung mehrerer Unternehmen und kümmern sich gegen Gebühr um anfallende Verwaltungsaufgaben.
Wie bei der Pensionszusage gibt es hier ebenfalls keine Steuergrenzen für die Aufwendungen. Das kommt insbesondere Angestellten mit einem hohen Einkommen zugute.
Pensionsfonds
Auch die Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die meistens von großen Unternehmen, Banken oder Versicherungen gegründet werden. Im Jahr 2002 wurden der Pensionsfonds als fünfter Versorgungsweg eingeführt. Durch ihre Anlagefreiheit am Kapitalmarkt bieten sie hohe Renditechancen.
Geldanlagen am Aktienmarkt sind immer mit Risiken verbunden. Deshalb sind Arbeitgeber auch bei diesem Durchführungsweg dazu verpflichtet, Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen.
bAV im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (kurz VL) stehen mittlerweile vielen Angestellten zu. Das sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich, die dem Arbeitnehmer zum Aufbau seines Vermögens zur Verfügung gestellt werden.
Voraussetzung dafür ist ein Vertrag, in den Sie die vermögenswirksamen Leistungen einbezahlen können. Diese Verträge laufen in den meisten Fällen sieben Jahre lang.
Beliebte Anlagemöglichkeiten für VL sind Bausparverträge und Investmentfonds. Bei den klassischen Varianten der vermögenswirksamen Leistungen ist der Beitrag von maximal 40 Euro jedoch voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Meist bleibt deswegen nur noch die Hälfte übrig. Sie können aber auch in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Denn anders als bei den klassischen Varianten fallen in der bAV keine Steuern und Sozialabgaben an.
Was Sie auf jeden Fall nicht vergessen dürfen, ist die Vertragsdauer ihrer Verträge im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen:
Bei der bAV können Sie nicht wie bei anderen VL-Anlagen nach der Sperrfrist von sieben Jahren auf das angesparte Geld zugreifen. Da es sich um eine Altersversorgung handelt und weitere Vorteile für Sie verbunden sind, müssen Sie bis zum Beginn der Rentenauszahlung warten.
Im Jahr 2014 wurde mit dem Koalitionsvertrag die Absicht erklärt, die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu stärken. Wir geben Ihnen gerne einen kurzen Überblick, welche Änderungen und Potenziale sich durch die Reform ergeben. Die bisherigen Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung, beispielsweise über Direktversicherungen, bleiben auch zukünftig bestehen. Auch Arbeitgeberzuschüsse und Garantien sind weiterhin möglich.
Zusätzlich erhofft sich die Bundesregierung Impulse über das sogenannte Sozialpartnermodell. Hierbei werden den Tarifvertragsparteien neue Möglichkeiten geschaffen, mit Zielrentenmodellen attraktive Wege für Arbeitnehmer zu bieten.
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Aus Arbeitgebersicht gibt es mehr als einen Grund, sich mit diesem Thema zu beschäftigen:
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Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – konzentriert auf den beruflichen Kontext.