Flexibel und steueroptimiert
Als Freiberufler, Selbstständiger, Gesellschafter oder Geschäftsführer sind Sie stark in Ihr Berufsleben eingebunden. Sie genießen das Leben und wollen auch für morgen planen?
Um nach dem Arbeitsleben ganz sicher ausreichend versorgt zu sein, brauchen Sie ein bequemes finanzielles Polster. Dabei können Sie sich auch vom Staat unterstützen lassen. Die MeinPlan Basisrente ist dafür genau das Richtige. Sie können nach und nach Ihre lebenslange Rente aufbauen und zudem von attraktiven Steuervorteilen profitieren. Das gilt übrigens auch für gutverdienende Beamte und Angestellte.
Die MeinPlan Basisrente bietet Selbstständigen, Geschäftsführern und Gesellschaftern sowie gut verdienenden Beamten und Angestellten steuerliche Vorteile: Ein Teil der gezahlten Beiträge lässt sich als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.
Weniger Steuern auf Rente
Bis zum Jahr 2040 sind Ihre ausgezahlten Rentenleistungen zum Teil steuerbefreit. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. 2021 beträgt der steuerfreie Anteil zum Beispiel 19 Prozent, 2025 sind es noch 15 Prozent. Erst ab 2040 wird Ihre Rente komplett besteuert. Und: Der steuerfreie Anteil aus Ihrem ersten Jahr des Renteneintritts bleibt Ihnen lebenslang erhalten.
MeinPlan Basisrente kombiniert flexible Vorsorge mit einer staatlichen Förderung. Sie lässt sich jederzeit an unterschiedliche Lebenssituationen anpassen und bietet gleichzeitig attraktive Wachstumschancen.
Während der gesamten Vertragslaufzeit können moderne Beitrags- sowie intelligente Sicherungsoptionen gewählt werden. Im Rentenalter besteht die Möglichkeit der eXtra-Rente beziehungsweise die Wahl der Pflege-Option. So ist zum Beispiel ein garantierter Rentenfaktor auf hohem Niveau und für das gesamte Guthaben möglich.
Das Fondsvermögen lässt sich flexibel und individuell absichern mit:
Sehr gut
Wirtschaftswoche
Testsieger Fondspolicen
€uro
Beste fondsgebundene Garantiepolicen
stern
Gesamtsieger Investmentqualität
SAM (2020/2021)
Gut (top3)
Finanztest
Hervorragend
Franke & Bornberg
Attraktive Altersvorsorge besonders für Selbstständige
Der Staat fördert die Altersvorsorge bei Selbstständigen. Mit der Rürup-Rente profitieren Sie von einer attraktiven Vorsorgelösung. Besonders interessant wird diese Form der Altersvorsorge durch die damit verbundenen Steuervorteile.
Steuervorteile während der Ansparphase
Mit der Basisrente nutzen Sie eine jährlich steigende Steuerersparnis. Sie können Ihre Beiträge größtenteils steuerlich geltend machen. Der steuerfreie Anteil erhöht sich dann jedes Jahr um zwei Prozent. Damit setzen Sie Ihre Beiträge im Jahr 2025 vollständig von der Steuer ab.
Steuervorteile während des Rentenbezugs
Auch wenn Sie im verdienten Ruhestand sind, profitieren Sie mit der Basisrente von steuerlichen Vergünstigungen. Die Höhe der Versteuerung wird im ersten Jahr des Renteneintritts festgelegt und bleibt Ihnen lebenslang erhalten. Bis zum Jahr 2040 sind Auszahlungen nur teilweise zu versteuern – abhängig davon, wann Sie in Rente gehen.
Flexibilität bei der Beitragszahlung
Die LV 1871 bietet Ihnen viel Freiheit bei der Beitragszahlung. Sie haben die Wahl zwischen festen monatlichen Sparbeiträgen und flexiblen Einmalbeiträgen. Damit erhöhen Sie Ihre Rente und schöpfen gleichzeitig die gewährten Steuervorteile optimal aus.
Hartz-IV-sicher und insolvenzgeschützt in der Sparphase
Ihre eingezahlten Beiträge sind in der Ansparphase Hartz-IV-sicher. Sie werden bei einer etwaigen Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen angerechnet. Bei einer Insolvenz bleibt Ihnen das im Rahmen der Basisrente angesparte Kapital garantiert.
Den Rentenbeginn individuell festlegen
Freiheit ist ein hohes Gut. Das gilt auch für den Zeitpunkt, zu dem Sie den Rentenbezug beginnen möchten. Bei der Basisrente haben Sie hier großen Spielraum. Sie entscheiden flexibel, wann Sie in den Ruhestand gehen. Der Rentenbeginn ist individuell zwischen dem 62. und 85. Lebensjahr wählbar.
Optimale und nachhaltige Absicherung der Angehörigen
Mit einer Basisrente haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angehörigen von Anfang an optimal abzusichern. Sollte Ihnen vor Rentenbeginn etwas zustoßen, können die eingezahlten Beiträge oder das Vertragsguthaben als Rente an Familie, Ehepartner und Lebenspartner ausbezahlt werden. Darüber hinaus können Sie sicherstellen, dass Ihr angespartes Kapital im Todesfall nach Rentenbeginn nicht verloren geht.
Kombination mit umfassendem Berufsunfähigkeitsschutz
Sie wollen nicht nur in eine Altersvorsorge investieren, sondern auch für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) vorsorgen? Wir bieten Ihnen beides in Kombination. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Rente bei Berufsunfähigkeit und einer Beitragsfreistellung. Dann müssen Sie bei Berufsunfähigkeit keine Beiträge zur Basisrente mehr zahlen. Auch hier profitieren Sie von Steuervorteilen: Die Beiträge zur BU-Zusatzversicherung sind steuerlich begünstigt. Das gilt, wenn der Beitragsteil für den BU-Schutz bei maximal 49,9 Prozent liegt.
Muster-Produktinformationsblätter (PIBs)
Nachhaltigkeit in den Altersvorsorgeprodukten der LV 1871
Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit finden Sie hier.
Downloaden Sie hier hilfreiche PDFs mit weiteren Infos
Für Selbstständige, die weder der gesetzlichen Rentenversicherung, noch einem berufsständischen Versorgungswerk angehören, gibt es die Möglichkeit, eine Rürup-Rente als Basisvorsorge zu nutzen.
Besserverdienende Selbstständige, Angestellte, Beamte und Freiberufler profitieren von zunehmend steuerbegünstigten Beiträgen. Jährlich kann ein Großteil der gezahlten Beiträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden.
Beim Abschluss des Rürup-Vertrags sind einige Besonderheiten zu beachten. Der Rürup-Vertrag kann zwar gekündigt werden, jedoch wird kein Rückkaufswert ausgezahlt sondern die Versicherung wandelt sich in eine beitragsfreie Versicherung um. Auch eine teilweise Kündigung ist möglich, was dann wiederum in einer teilweise beitragsfreien Versicherung mündet. Die Auszahlung des Kapitals als einmalige Leistung ist bei der Rürup-Rente nicht möglich. Der Rürup-Sparer erhält die Auszahlung ausschließlich nach Rentenbeginn in Form einer lebenslangen Rente.
Das Rürup-Sparguthaben ist nicht vererbbar oder übertragbar. Es ist aber möglich, individuell eine Hinterbliebenenabsicherung zu vereinbaren. Im Todesfall des Versicherten kann damit eine Rente an Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie waisenrenten- oder kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt werden. Ehepartner erhalten eine lebenslange, Kinder eine befristete Rentenauszahlung.
Gesetzlich ist der Wechsel zu anderen Produkten der Rürup-Rente nicht geregelt. Daher erheben manche Anbieter eine Gebühr für die Übertragung des Kapitals oder lehnen den Wechsel vollständig ab.
Versicherungen
Die Basisrente (Rürup Rente) als Altersvorsorge für Angestellte
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Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema Basisrente (Rürup-Rente)
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