Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Golden BU - Passgenau, Ausgezeichnet, ein Klassiker

    Berufsunfähigkeitsversicherung "Golden BU"

    • Verlässlicher Einkommensschutz bei Berufsunfähigkeit
    • Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit
    • Flexibilität bei Zahlungsschwierigkeiten
    Junger Mann mit Brille
    Jetzt berechnen

    Vorteile unserer Golden BU

    Was zeichnet uns aus?

    Laut Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung (2014) wird jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland aufgrund gesundheitlicher Probleme berufsunfähig – egal ob Zimmermann, Bankkaufmann oder Ingenieur.

    Unsere Golden BU schützt Ihre Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsrente, die im Fall der Fälle monatlich ausgezahlt wird und Ihren Lebensstandard sichert. 

    Die LV 1871 zeichnet sich durch eine flexible und sinnvolle Risikoprüfung aus. Eine Vorerkrankung muss noch lange keine Ablehnung bedeuten. Außerdem helfen wir bei einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit beim Weg zurück ins Berufsleben. Finanzielle Unterstützung bei Umschulungsmaßnahmen oder bei ärztlich verordneten stationären Reha-Maßnahmen gehören bei uns zum Standard.

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    Golden BU - Leistungen

    Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung

    Sie erhalten von uns eine monatliche Rente und werden von der Beitragszahlungspflicht befreit, wenn Sie berufsunfähig sind. Als berufsunfähig gelten Sie dann, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich sechs Monate nicht ausüben können oder diesen bereits sechs Monate nicht ausüben konnten.

    Lebenslange Pflegerente

    Sollten Sie vor Vertragsende zehn Jahre lang dauerhaft pflegebedürftig werden, zahlen wir Ihre vereinbarte BU-Rente ein Leben lang weiter. Dafür muss lediglich eine Vertragsdauer bis mindestens Endalter 60 vereinbart sein. So erhalten Sie – ganz ohne Mehrbeitrag* – eine lebenslange Pflegerente.

    * Diese Leistung ist bei Wahl der Golden BU mit Pflegepaket nicht enthalten.

    Beratung und Unterstützung im Leistungsfall

    Im Leistungsfall sind wir nicht nur finanziell für Sie da. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und bieten Hilfestellung bei:

    • der Beschreibung der bisherigen Berufstätigkeit;
    • Nachweisen der gesundheitlichen Beeinträchtigung, wenn unklar ist, durch wen die erforderlichen medizinischen Auskünfte zu erteilen sind;
    • Berufsfindungsmaßnahmen, zum Beispiel durch die Benennung der jeweils zuständigen Stellen;
    • Fragen zu einer betrieblichen Umorganisation, soweit Sie selbstständig sind.

    Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit

    Erkranken Sie an einer schweren Krankheit, muss lediglich ein vereinfachter Nachweis in Form eines Facharztberichtes eingereicht werden, um die schnelle Leistung zu erhalten. Diese zahlen wir in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente für bis zu 18 Monate. Die Leistung endet nicht, wenn sich die Gesundheit des Kunden vor Ablauf der 18 Monate verbessern sollte.

    Ob wir eine schnelle Leistung bei schwerer Krankheit erbringen, entscheiden wir nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb von fünf Arbeitstagen.

    Dies gilt für folgende schwere Krankheiten:

    • Krebs
    • Herzinfarkt
    • Schlaganfall
    • Querschnittslähmung
    • Sprach-/Seh-/Hör-Verlust

    Finanzielle Unterstützung auf dem Weg zurück ins Berufsleben

    Möglichst schnell wieder in den Beruf finden: Dafür stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Eine finanzielle Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten erhalten Sie, wenn Sie zum Beispiel nach einer Umschulung eine neue berufliche Tätigkeit aufnehmen.

    Unterstützung für eine bessere Genesung: Bei ärztlich verordneten Rehabilitationsmaßnahmen beteiligt sich die LV 1871 an Ihren Kosten. Sobald die Behandlung abgeschlossen ist, zahlen wir bis zu dreimal jeweils 550 Euro.

    Berufsunfähigkeit trifft Selbstständige besonders stark. Sie möchte die LV 1871 auf besondere Weise finanziell unterstützen: mit einer einmaligen Umorganisationshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten.

    Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit (optional)

    Nicht immer ist man gleich berufsunfähig, wenn man länger erkrankt. Eine finanzielle Notlage kann sich dennoch ergeben. Mit der Option „Gelber Schein“ (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt) können Sie sich für diesen Fall absichern. Die LV 1871 zahlt dann die Berufsunfähigkeitsrente, auch wenn bei Krankheit keine Berufsunfähigkeit vorliegt.

    Bei einer ununterbrochenen Krankschreibung von voraussichtlich sechs Monaten leisten wir rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit für bis zu 24 Monate die vereinbarte Rente. Ein Anspruch auf AU-Rente besteht auch bereits dann, wenn die versicherte Person seit sechs Wochen arbeitsunfähig ist und ein Facharzt prognostiziert, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.

    Von den Beiträgen ist man immer nach sechswöchiger ununterbrochener Krankschreibung befreit. Die Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit kann bis zu 24 Monate betragen. Wenn spätestens drei Monate vor Ablauf der AU-Leistungsdauer ein Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit gestellt wird, verlängert sich die maximale Leistungsdauer bis zur Entscheidung über unsere BU-Leistungspflicht, maximal jedoch auf insgesamt 36 Monate.

    Lebenslange Berufsunfähigkeitsrente (optional)

    In jedem Fall eine gute Option: Mit dem Eintritt ins Rentenalter endet in der Regel die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Bei uns können sich Kunden und deren Angehörige auch darüber hinaus absichern – und zwar lebenslang.

    Pflegepaket (optional)

    Sie können die Golden BU Start um eine Pflegeversicherung erweitern. Diese beinhaltet das Pflegepaket, das aus folgenden Komponenten besteht:

    Pflegebasisschutz: Zusätzlich zur BU-Rente leisten wir die vereinbarte Pflegerente – ein Leben lang.

    Pflege-Plus-Option: Sie können eine eigenständige Anschluss-Pflegerentenversicherung abschließen. Das ist frühestens zehn Jahre nach Versicherungsbeginn und ohne erneute Risikoprüfung möglich. Versicherbar sind bis zu 2.000 Euro Monatsrente, maximal die bisher versicherte Pflegerente im Rahmen des Pflegebasisschutzes.

    Pflegebeitragsbefreiung: Im Fall der Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beitragszahlung der Pflegeversicherung bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer.

    Golden BU - Gestaltungsmöglichkeiten

    Nachversicherungsgarantie ohne Risikoprüfung

    Ändert sich die Lebenssituation, wollen Sie vielleicht auch die Höhe des Schutzes anpassen – etwa bei einer Gehaltserhöhung. Mit der Nachversicherungsgarantie können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz an Ihre persönlichen Lebensumstände anpassen. Aber auch ohne besonderen Anlass können Sie Ihre vereinbarte Rente erhöhen. Das ist bei der LV 1871 in allen Fällen ohne erneute Risikoprüfung möglich.

    Zukunftsgarantie

    Sie haben das ganze Leben noch vor sich? Schülern, Studenten und Auszubildenden räumen wir mit der Zukunftsgarantie noch mehr Flexibilität ein, um auf alles, was noch kommt, optimal vorbereitet zu sein.

    Überprüfung der Berufseinstufung und der Obergrenze für die Nachversicherung
    Studenten und Auszubildende können ihre Berufseinstufung bei Abschluss der Ausbildung oder des Studiums und Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit überprüfen lassen.

    Schüler haben zusätzlich die Möglichkeit, die Überprüfung der Berufseinstufung und Festlegung der Obergrenze für die Nachversicherung am Ende ihrer Schulausbildung in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich ist dies auch bei einem Schulwechsel beziehungsweise dem Wechsel in die gymnasiale Oberstufe möglich. Eine Verschlechterung der Vertragsbedingungen haben sie dabei nicht zu befürchten.

    Verdoppelung der BU-Rente
    Kunden können bereits bei Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung ihre BU-Rente bis zur überprüften Obergrenze der Nachversicherung verdoppeln. Alternativ ist dies auch zum Abschluss des Studiums oder der Ausbildung möglich.

    Einschluss/Erhöhung der Beitragsdynamik
    Schüler, Studenten oder Auszubildende können zusätzlich eine Beitragsdynamik einschließen oder eine bestehende Dynamik erhöhen. Das ist zwölf Monate nach Abschluss eines Studiums beziehungsweise einer Ausbildung möglich, sofern eine entsprechende Tätigkeit aufgenommen wurde.

    Nachträglicher Einschluss eines AU-Bausteins

    Junge Kunden haben zudem die Möglichkeit, innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung und Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit einzuschließen. Dabei erfolgt keine erneute Risikoprüfung.

    Überprüfung bestehender Ausschlussklauseln

    Sofern der Vertrag mit einer der folgenden medizinischen Ausschlussklauseln

    • Gelenke
    • Fußdeformitäten
    • Sehnen
    • Wirbelsäule
    • Frakturen ohne Gelenkbeteiligung
    • Allergien
    • Sehstörungen unter 8 Dioptrien

    zustande gekommen ist, kann der Kunde die Klausel innerhalb von zwölf Monaten nach dem erstmaligen Eintritt in das Berufsleben überprüfen lassen.

    Karrieregarantie

    Wir begleiten Kunden auf ihrem Weg nach oben: Eine Gehaltserhöhung ist immer ein Grund zur
    Freude. Aber auch ein Grund den BU-Schutz anzupassen. Ist die Obergrenze* für die Nachversicherung schon ausgeschöpft? Kein Problem: Die Golden BU geht den Weg nach oben mit. Denn die Karrieregarantie erlaubt dem Kunden seinen BU-Schutz weiter zu erhöhen – selbst dann, wenn die Obergrenze für die Nachversicherung eigentlich erreicht ist. Ab einer Gehaltserhöhung von mehr als fünf Prozent hat er die Möglichkeit, die BU-Rente bis zu dem Prozentsatz zu erhöhen, um den auch sein Gehalt gestiegen ist. Die Erhöhungen im Rahmen der Karrieregarantie sind bis zur doppelten Obergrenze der Nachversicherung möglich.

    Befristete Beitragsfreistellung und Stundung

    Sie haben die Möglichkeit, die Beitragsfreistellung von vornherein für einen selbst festgelegten Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu befristen. Nach Ablauf dieser Frist setzt die Beitragszahlung automatisch wieder ein, ohne dass Sie aktiv werden müssen. Außerdem können Sie auch ohne Angabe von Gründen eine Stundung von bis zu 24 Monaten verlangen – und das bei vollem Versicherungsschutz sowie flexiblen Rückzahlungsbedingungen.

    Verlängerungsgarantie

    Unsere Verlängerungsgarantie kann nun von allen Kunden in Anspruch genommen werden, die unsere Golden BU mindestens bis zum Endalter 60 abgeschlossen haben. Innerhalb von zwölf Monaten nach einer Erhöhung der Regelaltersgrenze können dann die Versicherungs- und Leistungsdauer um die Anzahl Jahre angepasst werden, um die sich die Regelaltersgrenze verschiebt – und das ohne erneute Risikoprüfung.

    Beitragsdynamik

    Vereinbaren Sie zu Vertragsabschluss eine Beitragsdynamik, steigt der jährliche Beitrag um den vereinbarten Prozentsatz zwischen drei und fünf Prozent. Sie können entscheiden, ob Ihr Beitrag im Verhältnis zum Anfangsbeitrag, zum Vorjahresbeitrag, zur Anfangssumme oder zur Vorjahressumme steigt. Alternativ können
    Sie sich auch für einen Anstieg des Beitrags in Relation zur Rentenversicherung entscheiden. In diesem Fall erhöht sich der Beitrag jährlich um den gleichen Prozentsatz wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung, mindestens jedoch um fünf Prozent des Anfangsbeitrags.

    Golden BU - weitere Produktvorteile

    Kein Zwang zu Jobalternativen

    Sollten Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, erhalten Sie mit der Golden BU der LV 1871 finanzielle Sicherheit. Wir verpflichten Sie nicht, eine andere berufliche Tätigkeit aufzunehmen als die bisherige.

    Teilzeitklausel

    Liegt die wöchentliche Arbeitszeit arbeitsvertraglich oder auf selbstständiger Basis unter 30 Stunden, berücksichtigen wir in der Leistungsprüfung bei der Feststellung des beruflichen Tätigkeitsbildes zur Ermittlung des BU-Grades neben der Erwerbstätigkeit auch folgende Tätigkeiten, falls diese ausgeübt werden:

    • die Tätigkeit als Hausfrau / Hausmann
    • die Tätigkeit im Rahmen der Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen, die im gleichen Haushalt leben

    Beitragsgarantie auch bei Berufswechsel

    Vielleicht haben Sie Ihre BU-Versicherung schon während des Studiums abgeschlossen und üben später einen risikoreicheren Beruf aus als gedacht. Oder Sie wechseln im Lauf des Berufslebens vom Schreibtisch auf die Bohrinsel. Bei der LV 1871 ist das alles kein Problem: Es gibt keine nachträgliche Beitragserhöhung. Trotzdem bieten wir Ihnen die volle Leistung.

    Vereinfachte Risikoprüfung für junge Leute

    Bis zu einem Eintrittsalter von 35 Jahren können Sie von unserer vereinfachten Risikoprüfung profitieren. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit nur sieben Risikofragen möglich, die direkt online beantwortet werden können. Dies gilt für eine Vielzahl von Berufen aus dem kaufmännischen Bereich, aber auch für Akademiker und Gymnasialschüler.

    Frühzeitige Absicherung für Schüler möglich

    Eine frühzeitige Absicherung ist meist empfehlenswert. Mit der Golden BU haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind bereits ab zehn Jahren absichern. Ihr Vorteil: Sie steigen günstig ein und Ihr Kind profitiert sein Berufsleben lang weiterhin von niedrigen Beiträgen.

    Sie wollen sich noch genauer informieren?

    Diese Ausgestaltungen können Sie bei der Golden BU auswählen

    Junger Mann mit Brille

    Versicherungen

    Golden BU

    Unsere klassische Berufsunfähigkeitsversicherung

    Fondsgebundene Berufsunfähigkeitsversicherung

    Versicherungen

    Golden BU mit Fondssparen

    Berufsunfähigkeitsversicherung mit Geldanlage-Option

    Schüler sitzen am Schreibtisch und klatschen sich ab

    Versicherungen

    Golden BU Start

    Günstigere Beiträge in den ersten 10 Jahren für alle unter 27

    Die Meinung der Experten:

    Sehr gut

    Wirtschaftswoche

    Höchste Kundenzufriedenheit

    Focus Money

    Hervorragend

    Franke & Bornberg