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    Basisrente (Rürup-Rente) für Angestellte

    • Basisrente: auch für Angestellte attraktiv
    • Steuerliche Ansetzbarkeit im Überblick
    • Ergänzung zur staatlichen Rente
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    Basisrente – auch für Angestellte eine sinnvolle Option

    Wer seinen Ruhestand finanziell gut abgesichert genießen will, muss heute in jedem Fall privat vorsorgen. Denn die gesetzliche Rentenversicherung reicht bei Angestellten in der Regel nicht mehr aus, um den Lebensstandard auf dem gewohnten Niveau fortzuführen. Mit einer Basisrente können Sie fürs Alter vorsorgen und dabei noch staatliche Förderungen in Anspruch nehmen.

    Jedes Jahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung des Bundes einen Bescheid, wie hoch Ihre Rente voraussichtlich ausfallen wird, wenn Sie im gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand treten. Bei den meisten von uns verursacht diese Auskunft ein mulmiges Gefühl.

    Private Vorsorge: wichtiger denn je

    Private Vorsorge: wichtiger denn je

    Oft reicht die gesetzliche Rente nicht einmal aus, um die Wohnungsmiete zu decken. Es ist also Zeit zu handeln – je früher, desto besser. Denn ohne private Vorsorge wird es in den meisten Fällen schwer, im Alter über die Runden zu kommen.

    Privat fürs Alter vorsorgen – aber wie?

    Angestellter bei der IdeenfindungTraditionelle Strategien der Altersvorsorge wie das eigene Sparbuch funktionieren mangels Rendite schon lange nicht mehr. Auch die alte Kapitallebensversicherung oder der Bausparvertrag haben heute weitgehend ausgedient. Viele Menschen sind verunsichert, welche Form der privaten Altersvorsorge sie heute angesichts der Niedrigzinspolitik wählen sollen.

    Für gutverdienende Angestellte, Geschäftsführer, Gesellschafter, Beamte, Selbstständige und Freiberufler bietet sich die Basisrente als attraktives Modell an. Sie stellt eine sinnvolle und effektive Kombination aus flexibler Altersvorsorge und steuerlicher Förderung dar.

     

    Was ist eine Basisrente?

    Bei der Basisrente oder auch Rürup-Rente handelt es sich um eine Form der privaten Altersvorsorge. Auch besserverdienende Angestellte können damit deutlich von steuerlichen Vergünstigungen profitieren und sich ihr Altersvorsorge-Modell weitgehend selbst konfigurieren. Darüber hinaus gibt es ein Plus an Flexibilität während der gesamten Vertragslaufzeit.

    Tipp

    Tipp

    Nachträgliche Änderungen wie flexible Beitragsanpassungen sollten bei einem Basisrenten-Tarif jederzeit möglich sein, wenn das Leben beispielsweise in Sachen Beruf, Gesundheit, familiärer Situation oder finanzieller Herausforderungen einmal unvorhersehbare Haken schlägt. Spezielle Erweiterungsoptionen, die zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit oder den eigenen Tod für die Familie finanziell abfedern, sorgen für zusätzliche Sicherheit.

    Was Angestellte zur Rürup-Rente wissen sollten:

    • Mit der Basisrente beziehungsweise Rürup-Rente profitieren Angestellte von zunehmend steuerbegünstigten Beiträgen. Ein Großteil der Beiträge kann als Vorsorgeaufwendungen bei der jährlichen Einkommensteuererklärung angesetzt werden.
    • Kündigen Sie die Basisrente vor Vertragsablauf, erhalten Sie keine Rückerstattung des Rückkaufswerts. Stattdessen wird der Vertrag als beitragsfreie Versicherung weitergeführt, bis Sie in Rente gehen. Dann erfolgt die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente.
    • Sie können das angesparte Rentenvermögen nicht an Dritte übertragen oder weitervererben. Stattdessen ist es möglich, einen Hinterbliebenenschutz zu vereinbaren, damit die Rente beispielsweise an Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt werden kann.

    Mit der Rürup-Rente von Vertragsbeginn an Steuervorteile genießen

    Teamleiterin im Video Call

    Die Steuervorteile greifen bei der Basisrente bereits in der Ansparphase. Im Jahr 2021 beträgt der maximal mögliche Beitrag zur Basisrente für Alleinstehende rund 25.787 Euro. Davon können sie maximal 23.724 Euro als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer geltend machen. Das entspricht einem steuerlich abzugsfähigen Anteil von 92 Prozent in 2021. Dieser Anteil steigt jährlich um zwei Prozent. Im Jahr 2025 sind also 100 Prozent des dann gültigen Höchstbeitrags steuerlich abzugsfähig.

    Sie erhalten aber aktuell auch noch während des Rentenbezugs Steuervergünstigungen. Deren Höhe hängt davon ab, wann Sie in Rente gehen. Bis zum Jahr 2040 sind die angesparten Rentenleistungen teilweise steuerbefreit. Im Jahr 2021 profitieren Sie von einem steuerfreien Anteil von 19 Prozent. Im Folgenden sinkt der steuerfreie Anteil um jeweils ein Prozent pro Jahr.

    Was die Basisrente für Angestellte sonst noch interessant macht

    Mit der MeinPlan Basisrente bietet die LV 1871 ein besonders flexibel nach individuellen Anforderungen konfigurierbares Modell. Sie ist fondsgebunden und kann unterschiedlich gestaltet werden: Entweder man verlässt sich auf die Finanz-Experten der LV 1871 und wählt zwischen vier professionell verwalteten Fonds- und ETF-Portfolios, oder man stellt sich aus etwa 125 Fonds sein eigenes Portfolio zusammen.

    Nachhaltiges Investment

    Nachhaltiges Investment

    Wer auch in Sachen Altersvorsorge umweltbewusst handeln will, wählt die „Strategie Nachhaltigkeit“ mit fünf vom Forum für Nachhaltige Geldanlagen (FNG) zertifizierten Fonds. Das FNG-Siegel steht bei Investment-Fonds für einen hohen Qualitätsstandard in Sachen Nachhaltigkeit und wird regelmäßig von unabhängigen Stellen überprüft. Verpönt sind beispielsweise Geldanlagen in Atomkraft, Kohlebergbau, Fracking, Waffen und Rüstung.

    Mit der Basisrente Risiken absichern

    Team aus Angestellten schaut eine Präsentation durchBereits ab 25 Euro monatlich können Angestellte mit der MeinPlan Basisrente der LV 1871 ein zusätzliches Polster für die Altersversorgung ansparen. Und sie gehen dabei auch bei einem Jobwechsel, bei vorübergehender Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit kein Risiko ein. Denn die MeinPlan Basisrente gewährleistet mit der BU-Beitragsbefreiung, dass alle Beiträge auch in der Phase einer Berufsunfähigkeit weiterbezahlt werden.

    Und mit der Option eXtra-Rente ist es möglich, bei schweren Krankheiten mit verkürzter Lebenserwartung – wie einem Herzinfarkt oder diversen Krebserkrankungen – einen erhöhten Rentenanspruch geltend zu machen. Die Tatsache, dass die Leistung einer Basisrente ausschließlich in Form einer Rentenzahlung erfolgen darf, unterstreicht den Mehrwert dieser Option.

    Fazit

    Fazit

    Die Basisrente beziehungsweise Rürup-Rente ist auch für Angestellte eine sinnvolle Option, die durch ihre Steuervorteile, ihre Flexibilität und individuelle Konfigurierbarkeit eine effektive Ergänzung zur gesetzlichen Rente darstellt. 

    Die Meinung der Experten

    Sehr gut

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      Die Höhe hängt unter anderem von der Höhe der eingezahlten Beiträge, vom Versicherungsbeginn und dem Renteneintrittsalter ab.

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