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15. Oktober 2021

Das Jahresende steht vor der Tür. Auch in diesem Jahr unterstützt die LV 1871 Geschäftspartner und bearbeitet eingehende Anträge durchgehend bis zum Jahresende. Die wichtigsten Fristen und Unterlagen für Sie zusammengefasst.

Policierung zum Jahreswechsel

Gerd Poell leitet den Kunden- und Vertriebspartnerservice der LV 1871. Seine Kollegin Simone Kirch ist verantwortlich für den Kundenservice bAV. Mit ihren Teams bearbeiten sie auch in diesem Jahr alle Anträge für die private und betriebliche Altersversorgung durchgehend bis zum Jahresende. Alle Anträge, die bis einschließlich 27. Dezember 2021 in der Hauptverwaltung eingehen und policierungsfähig sind, werden in jedem Fall noch in diesem Jahr policiert. Auch danach eingehende Anträge werden selbstverständlich so rasch wie möglich bearbeitet. Geschäftspartner können bequem Neuanträge einfach per E-Mail einreichen unter: neuantraege@lv1871.de. Der Originalantrag muss nicht nachgereicht werden.

Zehntagesfrist für Zahlungen zum Jahresende bei Basis- und Riester-Rente

Die sogenannte Zehntagesfrist für Zahlungen zum Jahresende kann nur für die regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben Anwendung finden. Außerdem muss die Fälligkeit kurze Zeit vor dem Jahreswechsel liegen. Insbesondere bei Basis- und Riester-Rentenverträgen gilt es zu beachten: Die Zehntagesfrist kann nicht zur Anwendung kommen bei:

  • Einmalzahlungen und Zuzahlungen, da es sich hierbei nicht um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben handelt,
  • laufenden Zahlungen, deren Fälligkeit vor dem 20. Dezember eines Jahres liegt. 

Für die Versicherungsnehmer bedeutet das: Möchten sie sicher sein, dass ihre Zahlungen noch dem steuerlichen Veranlagungszeitraum 2021 zugerechnet werden, müssen sie bei Überweisung sicherstellen, dass die Zahlung noch im Jahr 2021 von ihrem Konto an die LV 1871 fließt. Wählen Versicherungsnehmer das SEPA-Verfahren, gilt als Zahlungszeitpunkt der Termin der Fälligkeit, sofern das Konto zu diesem Termin eine ausreichende Deckung aufweist. Das SEPA-Verfahren ist in diesem Fall der empfohlene Zahlungsweg.

Wichtiger Hinweis für Zuzahlungen

Auch bei Zuzahlungen sind die Richtlinien des Geldwäschegesetzes zu beachten. Das bedeutet unter anderem: zum Zeitpunkt der Zuzahlung muss uns ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Versicherungsnehmers in Kopie vorliegen. Bitte reichen Sie auch das Formular zur Mittelherkunft ein.

Rahmendaten für die Policierung zum Jahresende im Überblick

In der Tabelle finden Sie die wichtigsten Stichtage für das Privatkundengeschäft und die betriebliche Altersversorgung noch einmal im Überblick. Wichtig zu wissen: Eine Policierung ist nur bei Einreichung aller erforderlichen Antragsunterlagen möglich.

garantierte Policierung
policierungsreifer Anträge 2021
27. Dezember 2021
letzten maschinellen Beitragseinzug 29. Dezember 2021
mögliche Rückdatierung des
Versicherungsbeginns
1. Oktober 2021
mögliche Vordatierung des
Versicherungsbeginns
maximal möglich 1. März 2022

Rechnungszinsänderung zum Jahreswechsel

Die Rechnungszinsänderung zum Jahreswechsel hat natürlich auch Auswirkung auf die Policierung. Alle Anträge, die im Jahr 2021 eingereicht werden, werden mit dem aktuellen Rechnungszins von 0,9 Prozent policiert. Eine Vordatierung ist maximal bis 1. März 2022 möglich. Anträge, die ab dem 1. Januar 2022 eingereicht werden, erhalten den neuen Rechnungszins von 0,25 Prozent. Einige Tarife bieten wir im kommenden Jahr nicht mehr an. Dazu gehören die sofortbeginnende eXtra-Rente (RT5), die Kapitalisierungstarife G0 und FG0 sowie Vermögensbildung G0V, Performer Riestar (FRRV/FRRVPS) und Golden IV.

Bedingte Annahmeerklärungen für LV 1871 und Delta Direkt

Alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2021 in der Hauptverwaltung eingehen, sind mit einer bedingten Annahmeerklärung zu versehen. Diese kommt auch zum Einsatz, wenn ab dem 27. Dezember 2021 fehlende Unterlagen nachgereicht werden müssen. Ein Exemplar ist dem Kunden auszuhändigen, ein Exemplar muss dem Antrag beigefügt werden.

Für Anträge mit einer Risikoprüfung sind ebenfalls diese Annahmeerklärungen notwendig. Eine solche Erklärung erlaubt es uns, auch Anträge, bei denen die Risikoprüfung voraussichtlich eine Erschwerung ergeben wird, noch dieses Jahr anzunehmen und damit den Rechnungszins von 0,9 Prozent für unsere Kunden zu sichern. Dies gilt für alle Anträge der LV 1871 und der Delta Direkt und für Anträge, bei denen eine Risikoprüfung notwendig ist.

Hier finden Sie die aktuellen Annahmeerklärungen zum Download:

Für alle Versicherungsnehmer, die noch in 2021 die bedingte Annahmeerklärung erhalten haben, gilt der alte Rechnungszins, sofern die noch ausstehende Prüfung einen Abschluss zu normalen tariflichen Bedingungen zulässt. Wir bitten darum, die Anträge gemeinsam mit der bedingten Annahmeerklärung bis spätestens Ende 2021 in der LV 1871 Hauptverwaltung einzureichen.

Wenn eine Policierung erst ab dem 1. Januar 2022 möglich ist und keine bedingte Annahmeerklärung vorliegt, wird eine Policierung nur mit dem gesenkten Rechnungszins möglich sein.

Besondere Hinweise für LV 1871 Pensionsfonds AG

Bei Rahmenvertragsanforderungen, die bis spätestens 3. Dezember 2021 auf Basis eines erstellten Versorgungsvorschlags bei der LV 1871 Pensionsfonds AG eingehen, wird der Rahmenvertrag in jedem Fall noch bis Ende 2021 erstellt. Auch danach eingehende Anforderungen werden schnellstmöglich bearbeitet. Eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns ist aufgrund der grenzüberschreitenden Tätigkeit des LV 1871 Pensionsfonds nicht möglich.

Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung vermeiden

Wussten Sie übrigens, dass der häufigste Grund für die Nachbarbeitung von Anträgen immer noch eine fehlende, lesbare Kopie eines Ausweisdokumentes ist? Das und mehr verrät Gerhard Pöll im Podcast LV 1871 to Go die häufigsten „Fails“ bei der Antragsbearbeitung. Und natürlich gibt er auch gibt Tipps, wie man all diese Fehler vermeiden kann.

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