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29. Oktober 2015
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein Glücksspiel – worauf Vermittler bei der Wahl ihres BU-Anbieters achten sollten.

Berufsunfähigkeit: Darauf sollten Vermittler beim Anbieter achten

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist kein Glücksspiel: Da kann man Zahlen wälzen und Voranfragen versenden, was das Zeug hält. Im Leistungsfall zählt die Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen. Die LV1871 agiert hier fair und transparent. Nicht nur, aber auch deswegen erhält sie mit fünf Sternen die Bestnote im BU-Rating von Morgen & Morgen. Worauf sollten Vermittler bei der Wahl eines BU-Anbieters achten? 

Einheitliche Standards beschleunigen das Verfahren

Einheitliche Standards bei der Leistungsregulierung schützen den Kunden vor der Laune und Willkür eines Sachbearbeiters. Denn: Richtlinien und Bearbeitungsstandards helfen dem Leistungsprüfer, zielgerichtet und strukturiert berechtigte Ansprüche des Kunden zu identifizieren und anzuerkennen – immer in Kooperation mit dem Versicherten. So kann sich kein Versicherungsmitarbeiter im Anfordern unnötiger Unterlagen oder Gutachten verzetteln, die den Kunden überfordern und die Bearbeitung des Leistungsfalls unnötig verzögern.

Qualifizierte Leistungsprüfer unterstützen mit langjähriger Berufserfahrung

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall seine zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dann muss er nachweisen, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Das ist eine hohe Hürde für einen Menschen, der sich emotional oder existenziell oft in einer Notlage befindet. Er ist auf die Unterstützung eines Leistungsprüfers angewiesen. Bei uns betreut ihn nicht irgendein Leistungsprüfer in seiner Notlage, vielmehr hat er einen persönlichen Ansprechpartner mit direkter Durchwahl. Er hilft dem Kunden dabei, berechtigte Ansprüche geltend zu machen. Das übrigens über die ganze Regulierungszeit hinweg, so dass der Kunde seine Leidensgeschichte eben nicht immer wieder aufs Neue erzählen muss. Unsere Leistungsprüfer besitzen ein hohes Maß an medizinischer Kompetenz und Erfahrung, um Krankheitsbilder und damit verbundene Einschränkungen korrekt beurteilen zu können.

Gesellschaftsarzt und Psychologen im Haus vermeiden aufwändige Gutachten

Abhängig vom Krankheitsbild des Versicherten ist in einigen Fällen eine besondere medizinische Expertise erforderlich. So sind etwa moderne Therapieverfahren bei bestimmten Tumor- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen so komplex, dass für ihre Beurteilung spezielle ärztliche Kenntnisse unerlässlich sind. Bei psychischen Erkrankungen sind die Einschränkungen der beruflichen Leistungsfähigkeit oft so vielschichtig, dass sie nur von einem Psychologen mit hohem Maß an klinischer und praktischer Erfahrung richtig eingeschätzt werden können. Wenn der Versicherer die entsprechenden Experten nicht im Haus hat, muss er auf externe Berater zugreifen. Das wiederum verzögert die Bearbeitung deutlich. Die LV1871 beschäftigt deshalb einen eigenen Gesellschaftsarzt und auch eine Psychologin. Sie können sich aufgrund ihrer Erfahrung selbst ein Bild machen. Die Zahl der zeitaufwändigen Gutachten wird dadurch reduziert und das Verfahren beschleunigt.

Zusammenarbeit mit dem betreuenden Makler schafft Transparenz

Als Maklerversicherer freuen wir uns, wenn der Geschäftspartner seinen Kunden auch im Rahmen der Leistungsprüfung unterstützen möchte. Wir binden ihn dann in den kompletten Prozess mit ein. So kann er als unabhängiger Vermittler seinem Kunden auch in einer Notlage zur Seite stehen. Geschäftspartner und Kunden werden so in unsere Leistungsregulierung eingebunden – das schafft Transparenz. Darüber hinaus fördert es natürlich das gute Verhältnis zwischen Makler und Kunde genauso wie zwischen dem Versicherer und dem Geschäftspartner.

Unterstützung vor Ort beim Kunden

Ein guter BU-Anbieter unterstützt seinen Kunden bei der Geltendmachung seiner Ansprüche auch vor Ort. Der Grad der Berufsunfähigkeit wird anhand der genauen Beschreibung der beruflichen Tätigkeit bemessen. Nach unserer Erfahrung stellt diese Beschreibung gerade für Selbstständige eine hohe Hürde dar. Gerade qualifizierte Tätigkeiten wie die eines Handwerksmeisters lassen sich durch den Versicherten oft schwer beschreiben. Wie soll er auch wissen, welche genauen Informationen der Leistungsprüfer benötigt? Hier helfen wir bei Bedarf durch Besuche vor Ort, auch durch unabhängige Außenermittler.

Kurze Bearbeitungszeiten bis zum Leistungsentscheid

Einheitliche Standards, qualifizierte Leistungsprüfer, Gesellschaftsarzt und Psychologe im Haus, enge Zusammenarbeit mit Kunde und unabhängigem Vermittler zahlen sich aus. Die LV1871 kann so die Zeit von der Leistungsmeldung bis zur Anerkennung auf ein Mindestmaß reduzieren. Damit stehen wir dem Kunden in seiner Notlage persönlich als kompetenter, aber auch fairer Versicherer zur Seite.

Und Sie als Geschäftspartner? Welche Erfahrungen haben Sie beim Regulieren mit der LV1871 gemacht?

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