Private Rentenversicherung
Für festangestellten Arbeitnehmer sind die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung ein Pflichtbestandteil der Lohnabrechnung. Da die gesetzliche Rente für viele Rentner nicht ausreicht, ist eine private Vorsorge ebenso wichtig. Mit der privaten Rentenversicherung können sich Arbeitnehmer sowie Selbstständige bereits frühzeitig absichern. Nicht nur die klassische Rentenversicherung der LV 1871 ist für diesen Zweck sinnvoll, sondern auch bereits für die Jüngsten die Fondsrente MeinPlan Kids, mit der frühzeitig für die Rente vorgesorgt werden kann.
Eine gesetzliche Rentenversicherung sorgt für die finanzielle Absicherung als Rentner (Rentner sind Personen, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen). Während der Zeit als angestellter Arbeitnehmer zahlen Versicherungsnehmer Beiträge in die gesetzliche Versicherung ein, die später als Rente monatlich ausgezahlt werden.
Die gesetzliche Altersrente wird auch häufig als „Generationenvertrag“ betitelt. Das bedeutet, dass die Finanzierung der Rentenversicherung auf einem Umlageverfahren beruht. Erwerbstätige Einzahler finanzieren die aktuellen Rentner, wohingegen heutige Arbeitnehmer im späteren Rentenalter von der erneut jüngeren Generation finanziert werden.
Das Leistungsspektrum der staatlichen Rentenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gezahlt werden folgende Rentenarten:
Dazu kommen Beratungs- und Informationsleistungen für Unternehmen und versicherte Personen. Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen und zahlt der Krankenversicherung eines Rentners Zuschüsse.
Für einen zukünftigen Rentner spielt es eine große Rolle, welcher konkrete Betrag bei der gesetzlichen Altersrente zu erwarten ist. Sind die Rentenjahre erfüllt, so steht die volle Rente zur Verfügung. Geht ein Arbeitnehmer dagegen früher in Rente, so kommt es zu einem Rentenabzug.
Wie hoch dieser ausfällt, ist einerseits vom Geburtsjahr der versicherten Person abhängig, aber auch vom konkreten Zeitpunkt des Ruhestandes. In der jährlichen Renteninformation wird Arbeitnehmern ein persönliches Renteneintrittsalter mitgeteilt, dazu der zu erwartende Brutto-Rentenbetrag.
Die staatliche Rentenversicherung wird durch den demografischen Wandel stets problematischer. Der aktuelle Durchschnitt einer Auszahlung als Rente liegt bei 47,6 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Experten gehen davon aus, dass dieser Prozentbetrag noch weiter sinken wird.
Eine Faustregel besagt allerdings, dass etwa 80 Prozent des letzten Nettogehaltes benötigt werden, um sich als Ruheständler im Lebensstandard nicht stark einschränken zu müssen. Experten gehen davon aus, dass der Prozentwert ab dem Jahr 2030 sogar auf 43 Prozent des letzten Nettogehaltes absinken könnte. Das liegt einerseits an der steigenden Lebenserwartung der Menschen, aber auch an der weiterhin niedrigen Geburtenrate.
Rentenexperten empfehlen, etwa zehn Prozent des aktuellen Einkommens in die spätere Altersvorsorge zu investieren.
A+ stark
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Morgen & Morgen
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Die staatlich geförderte Altersvorsorge MeinPlan Basisrente
Beim Thema Altersvorsorge gilt das Drei-Säulen-System. Die erste Säule (Basisvorsorge) umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, das berufsständige Versorgungswerk und die Rürup-rente. Zu der zweiten Säule (Geförderte private Altersvorsorge) gehören die Riester-Rente und die betriebliche Vorsorge. Eine weitere Ergänzungsfunktion ist die private Vorsorge ohne Förderung. Hierzu zählen die Lebens- und die Rentenversicherung.
Öffentlich-rechtliche Pflichtsysteme
Die erste Säule wird von der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch der Beamtenversorgung, der berufsständischen Versorgung sowie der Alterssicherung für Landwirte eingenommen.
Zwar ist die Auszahlung einer gesetzlichen Rente sicher, wenn es um Arbeitnehmer und Beamte geht, allerdings ist die Höhe sehr variabel. Erst zum Ende des Berufslebens wird klar, wie hoch die gesetzliche Rente ausfällt und ob die Höhe überhaupt ansatzweise den Lebensstandard aufrechterhalten kann.
Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert wie Folgt: über die berufliche Laufzeit werden Rentenpunkte als Anwartschaft gesammelt, diese werden zum Rentenübergang in eine Rente umgerechnet. Die Anwartschaftspunkte sind fest, der Wert eines Punktes kann sich jedoch ändern.
Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, mit Unterstützung des Arbeitgebers eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Hierbei werden alle Leistungen gezählt, die ein Arbeitgeber aus Anlass des Dienstverhältnisses seinen Arbeitnehmern zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt.
Private Vorsorge
In den Bereich der privaten Vorsorge fallen verschiedene Angebote, also alle privaten Vorsorgeverträge ohne besondere Förderung. Hierzu zählen klassische oder fondesgebundene private Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen. Bei diesen Vorsorgeformen zahlen Verbraucher die Beiträge aus ihrem Nettogehalt, also haben sie bereits Einkommensteuer auf die Beiträge abgeführt.
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