Altersvorsorge mit Fondsrenten
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Die fondsgebundene Rentenversicherung – oder auch Fondsrente – ist kapitalbildend mit einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Die Fondsrente wird über einen Versicherer abgeschlossen, der die eingezahlten Beträge bei einer Fondgesellschaft in zuvor vom Kunden ausgewählte Investmentfonds anlegt. Auf diese Weise kann sich das Kapital über einen längeren Zeitraum vermehren und bei der richtigen Fondsauswahl gegebenenfalls Renditen abwerfen.
Wie hoch die später ausgezahlte Rente ist, hängt von dem Erfolg der Fonds ab und lässt sich im Vorhinein nicht vorhersagen. Dementsprechend ist die fondsgebundene Rentenversicherung zwar unsicherer als klassische Rentenversicherungen, hat aber das Potenzial zu einer erheblich höheren Rendite. Denn in Niedrigzinsphasen können klassische Rentenversicherungen erst mit langen Laufzeiten nennenswerte Renditen erzielen. Allerdings lässt sich auch bei der fondsgebundenen Variante das Risiko bis zu einem gewissen Grad steuern, je nachdem, ob man in risikoreichere Fonds mit höheren Renditechancen oder eher risikoärmere Rentenfonds investiert.
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Der Erfolg einer fondsgebundenen Rentenversicherung hängt zum einen von der Entwicklung der Märkte ab und zum anderen von den gewählten Fonds. Es ist daher durchaus ratsam, sich eingehend mit dem Thema zu beschäftigen, wenn man plant, diese Art der Altersvorsorge zu wählen.
Einmal ausgewählte Fonds sind bei Produkten wie MeinPlan oder MeinPlan Kids nicht bindend. Stellt sich ein Fonds beispielsweise als schwach heraus, gibt es die Möglichkeit jederzeit kostenlos die Anlage zu wechseln. Es ist daher durchaus ratsam, auch nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages die Entwicklung der Fonds zu verfolgen. Ein weiterer Tipp ist, zum Ende der Laufzeit in risikoärmere Fonds umzuschichten, denn bei negativer Marktentwicklung führt die sukzessive Verlagerung in risikoärmere Fonds zu einer Abfederung des möglichen Verlustes. Dies bietet die LV 1871 ihren Kunden in Form eines Ablaufmanagements an.
Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, je nach Vereinbarung beispielsweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich in die fondsgebundene Rentenversicherung einzuzahlen oder einen einmaligen Beitrag zu entrichten. Allerdings werden von diesen Beträgen von der Versicherungsgesellschaft zunächst Kosten einbehalten. Diese Gebühren dienen als Aufwandsdeckung für Leistungen wie Verwaltung und Vertrieb. Nach diesen Abzügen ergibt sich der letztendliche Sparbetrag. Auch die Investmentgesellschaft erhebt Gebühren für die Fondsverwaltung, diese sind direkt in der Wertentwicklung der Anlage berücksichtigt. Beim Abschluss sollte man daher darauf achten, wie hoch diese Gebühren sind.
Der Abschluss sollte so früh wie möglich erfolgen. Das bedeutet allerdings nicht, dass nicht auch ältere Versicherungsnehmer diese Vorsorgemöglichkeit wählen können. Ab einem Alter von 45 Jahren kann es unter Umständen sinnvoller sein, in risikoärmere Fonds zu investieren. Mindestens 15 Jahre Laufzeit sollten in jedem Fall eingeplant werden.
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