Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Berufsunfähigkeitsversicherung

    BU für Ärzte

    • Warum eine private BU für Ärzte sinnvoll ist
    • Auf welche Vertragsklauseln Ärzte besonderes Augenmerk richten sollte
    • Studierende profitieren von vergünstigten Tarife
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    Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

    Das sollten Sie vor Vertragsschluss wissen

    Brauchen Ärzte überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)? Schließlich sind sie als Kammerberuf über die ärztlichen Versorgungswerke abgesichert. Warum eine private BU für Ärzte dennoch sinnvoll ist, wann der beste Zeitpunkt ist, sie abzuschließen, und auf welche Vertragsklauseln Ärzte besonderes Augenmerk richten sollten, haben wir hier zusammengefasst.

    Was die BU versichert

    Als Arzt verdienen Sie gut und können sich einen hohen Lebensstandard aufbauen. Gleichzeitig sind Sie in Ihrem Beruf hohem Stress und, je nach Einsatzfeld, gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Eine BU dient dazu, Ihren erarbeiteten Lebensstandard abzusichern für den Fall, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit bedingt durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausüben können.

    Gerade zu Beginn des Berufslebens erscheint etwa das Risiko schwer oder dauerhaft zu erkranken sehr weit weg. Doch die Wahrscheinlichkeit bis zur Rente berufsunfähig zu werden ist hoch. Jeder vierte Arbeitnehmer und Selbstständige scheidet vorzeitig aus dem Berufsleben aus.

    Im Fall einer Berufsunfähigkeit ist die staatliche Unterstützung in der Regel nicht ausreichend, um den Lebensstandard zu halten. Zumindest gilt dies für Berufstätige, die nach 1960 geboren worden sind. Die BU-Versicherung kann vor sozialem Abstieg schützen. Sie zahlt dem Versicherten eine im Versicherungsvertrag festgelegte monatliche Rente für den abgesicherten Zeitraum der Berufsunfähigkeit.

    Private Berufsunfähigkeitsversicherung als Arzt trotz berufsständischer Versorgung?

    Der Beruf des Arztes gehört zu den Kammerberufen. Berufstätige sind daher verpflichtet sich in einem ärztlichen Versorgungswerk zu versichern. Damit haben sie unter anderem Anspruch auf Leistungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Allerdings kann diese Leistung nur erhalten, wer eine 100-prozentige Berufsunfähigkeit als Arzt attestiert bekommt. Dies ist äußerst selten der Fall. Private Berufsunfähigkeits-Versicherer leisten dagegen – je nach Vereinbarung – bereits ab 50- oder 75-prozentiger Berufsunfähigkeit. Ist der versicherte Chirurg zum Beispiel nicht mehr in der Lage zu operieren, kann er aber weiterhin angehende Ärzte unterrichten, würde ein Versorgungswerk nicht zahlen, eine private Versicherung wahrscheinlich schon.

    Laut Definition der LV 1871 liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann beziehungsweise sechs Monate nicht mehr ausüben konnte. Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraums als eingetreten. 

     

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    Der beste Zeitpunkt für den Vertragsabschluss

    Grundsätzlich gilt für die BU, was für alle gesundheitsbezogenen Versicherungen gilt: Je früher der Abschluss, desto besser. Denn private Versicherer führen vor Vertragsschluss Gesundheitsprüfungen durch.

    Während Versorgungswerke verpflichtet sind, Ärzte auch mit Vorerkrankungen zu versichern, müssen vor Abschluss einer privaten BU Gesundheitsfragen zur Risikoprüfung beantwortet werden. Um die Versicherungsleistung später nicht zu gefährden, sind hier unbedingt wahrheitsgemäße und vollständige Angaben nötig. Je nach Art und Umfang von Vorerkrankungen kann es zu weitreichenden Ausschlüssen oder sogar zur Ablehnung des Versicherungsantrags kommen. Daher ist es sinnvoll, eine private BU möglichst früh abzuschließen.

    Es lohnt sich bereits im Studium über einen Versicherungsabschluss nachzudenken, da Studierende von vergünstigten Tarifen profitieren. Der Leistungsumfang bzw. die Höhe der BU-Rente kann bei solchen Tarifen in der Regel über Nachversicherungsoptionen flexibel an die berufliche Weiterentwicklung angepasst werden.

    junge Ärztin lächelt in die Kamera

    Worauf Sie beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung als Arzt achten sollten

    Neben den allgemeinen Hinweisen zur BU, gilt es für Ärzte auf einige besondere Aspekte bei Vertragsschluss zu achten. Es ist gut investierte Zeit, sich den Versicherungsvertrag detailliert durchzulesen und ihn gegebenenfalls an die eigenen Anforderungen anpassen zu lassen.

    Berufsspezifische Klauseln

    Ärzte sind einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte eine Klausel enthalten, nach der Ärzte auch dann als berufsunfähig gelten, wenn sie an einer Infektionskrankheit leiden, bei der die Gefahr besteht, dass sich Mitarbeiter und Patienten anstecken. In einem solchen Fall wird ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen. Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer Infektionsklausel zahlen, wenn der Versicherte seinen Beruf aufgrund eines Tätigkeitsverbots nicht mehr ausüben kann.

    Versicherungsdauer

    Viele Ärzte arbeiten relativ lange und weit über das 60. Lebensjahr hinaus. Die Versicherungsbeiträge erhöhen sich mit zunehmender Versicherungsdauer, sodass es auf den ersten Blick verlockend erscheint, eine knapp bemessene Dauer zu vereinbaren. Laut dem deutschen Ärzteblatt, treten die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit bei Ärzten erst nach dem 60. Lebensjahr ein.  Dies sollten Sie bei der Wahl der Versicherungsdauer entsprechend berücksichtigen und auch Ihre individuelle Karriereplanung in die Wahl einfließen lassen.

    Fristen

    Bei einigen Erkrankungen stellt sich erst nach mehreren Monaten heraus, dass die Berufsunfähigkeit dauerhaft sein wird. Im ungünstigsten Fall meldet der Versicherte sich dann bei seiner Versicherung, erhält jedoch keine Leistung mehr, weil er vertragliche Meldefristen überschritten hat. Achten Sie vor Vertragsschluss deswegen darauf, dass entweder mehrmonatige Fristen oder am besten überhaupt keine zeitlichen Einschränkungen zur Meldung der Berufsunfähigkeit im Vertrag definiert sind.

    Nachversicherung & Dynamik

    Eine sinnvolle Möglichkeit, die BU an die speziellen Bedürfnisse von Ärzten anzupassen, ist die sogenannte Beitragsdynamik. Dabei wird im Vertrag in der Regel eine prozentuale Beitragserhöhung über die Laufzeit festgelegt, sodass die Rentenhöhe mit fortschreitender Karriere ansteigt und zum Beispiel die Inflation ausgeglichen werden kann. Damit kann bereits ein angehender Arzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit zunächst geringeren Beiträgen abschließen. Ein weiterer Vorteil einer Beitragsdynamik im Vertrag: Es entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, wenn die Leistungen später aufgestockt werden.

    Um zu einem späteren Zeitpunkt die Leistung bzw. die Beiträge anzupassen, ist auch die Vereinbarung einer Nachversicherungsklausel sinnvoll. Durch eine solche Klausel erhält der Versicherte die Option, seine vereinbarte BU-Rente zum Beispiel bei besonderen Lebensereignissen wie Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Jobwechsel ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

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    Individuelle Beratung vor Vertragsunterzeichnung

    Wer sich für einen Versicherungsabschluss entscheidet, sollte Anbieter, Leistungen und Preise in Ruhe vergleichen. Ein guter Ausgangspunkt für die Recherche ist das Internet. Es sollte allerdings nicht die einzige Informationsquelle bleiben. Da eine BU zu den wichtigsten Versicherungen gehört, ist es sinnvoll, sich zusätzlich von einem unabhängigen Experten individuell beraten zu lassen.

    Sie wollen Sich noch genauer informieren? Wenden Sie sich an unseren Kundenservice.

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